PERSÖNLICHE BERATUNG 06898 - 75 90 250


  Heilpraktikerschule Pirmasens   


Wir sind
zertifizierter Bildungsträger
 


Deine Vorteile!


Neues Ausbildungsmodell


Integriertes Lernen

Heilpraktiker
im 
KOMBISTUDIUM

Du befindest Dich auf der Seite 

Deine Rechte & Pflichten

Deine Rechte und Pflichten


Vertrauen zu Deinem Heilpraktiker und in die Methoden und Medikamente der ganzheitlichen Natur- und Erfahrungsheilkunde sind wesentliche Momente des gemeinsam anzustrebenden Erfolgs. Neben dieser Vertrauensbasis beruht jede Heilbehandlung aber auch auf einer Rechtsbasis, die Deine Rechte als mündiger Patient ebenso festigt wie jene deines Heilpraktikers als verantwortlicher Behandler. Über beides findest Du nachstehend wichtige Informationen, die Du sorgfältig durchlesen solltest: 

Einsichtsrecht des Patienten in die Krankenunterlagen Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass Patienten grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Krankenunterlagen zusteht. Dieses Recht ist auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgesichert: Bundesgerichtshof (BGH), in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1983, S. 328ff., S. 330ff. u. S. 2627ff.; Bundes-Verfassungsgericht (BVerfG) NJW 1999, S. 1777f. Lediglich bei Verdachtsdiagnosen, subjektiven Wertungen oder psychischen Erkrankungen kann dieses Recht teilweise eingeschränkt werden. Der Arzt / Heilpraktiker ist allerdings nicht verpflichtet, die Originalunterlagen auszuhändigen. Er darf deshalb pro Kopie 0,50 Euro berechnen. Mehr allerdings nicht, und ganz besonders nicht die Zeit, die er benötigt, um die Kopien herzustellen.


Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten umfasst das Recht, umfassend aufgeklärt (oder nicht aufgeklärt) zu werden und jeder medikamentösen, operativen oder sonstigen Behandlungsmaßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Jeder Eingriff des Heilpraktikers bedarf der Einwilligung des Patienten. Damit dieser das Für und Wider einer Behandlung abwägen kann, verlangt die Rechtsordnung dessen Aufklärung über Art, Zweck und Tragweite (einschließlich der eventuellen Risiken) einer Behandlung. Ebenso muss der Kranke über die Folgen der Unterlassung einer als geboten erscheinenden Behandlung aufmerksam gemacht werden. Die Aufklärung soll auch zur Mitverantwortung für die Heilung des Patienten beitragen (mündiger Patient).


Rechtliche Grundlage der Behandlung ist ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 u. 612 BGB, der den Heilpraktiker zu versprochenen Diensten, den Patienten zur Bezahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung verpflichtet. Ohne schriftliche Vereinbarung kommt der Behandlungsvertrag meist durch praktiziertes Einverständnis beider Vertragspartner zustande. Behandlungen und Verordnungen, die dem Heilpraktiker durch geltendes Recht verwehrt sind, können nicht Gegenstand dieses Dienstvertrages sein.


Der Patient soll die ärztlichen Maßnahmen unterstützen und die gegebenen Therapiehinweise befolgen. Beispiel: Einnehmen bestimmter Medikamente oder Durchführen von therapeutischen Übungen. Kommt der Patient den Therapiehinweisen nicht nach, kann ihm in einem arztrechtlichen Haftungsfall gegebenenfalls eine Mitschuld angelastet werden. Der Heilpraktiker kann den Antrag auf Annahme eines Behandlungsvertrages zurückweisen oder einen bestehenden Dienstvertrag unter Beachtung der Aufklärungspflicht kündigen, wenn er zur Überzeugung gelangt, dass das angestrebte Behandlungsziel durch das Verhalten des Patienten in Frage gestellt ist, etwa wenn er verordnete Medikamente nicht einnimmt, Alkohol- oder Rauchverbote missachtet oder Diätrichtlinien nicht einhält. Aus wichtigem Grund kann der Dienstvertrag nach § 626 BGB auch ohne Einhalten einer Kündigungsfrist aufgelöst werden.


Ein Heilpraktiker muss gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren über Erkrankungen und alles, was man ihm anvertraut. Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus. Die Schweigepflicht gilt auch für Mitarbeiter. Verstößt ein Angehöriger der Heilberufe gegen die Schweigepflicht, macht er sich strafbar. Nur der Patient selbst kann den Heilpraktiker von der Schweigepflicht entbinden. Ausnahmen von der Schweigepflicht gelten dann, wenn der Patient an einer meldepflichtigen Krankheit leidet.


Nach den gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag hat der Heilpraktiker Anspruch auf eine Vergütung, die der freien Vereinbarung unterliegt. Wenn bei Abschluss des Behandlungsvertrages über die Vergütung nicht gesprochen wurde, gilt sie nach § 612 BGB dennoch als vereinbart. Ist nichts anderes festgelegt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB); Die in einer Umfrage unter Heilpraktikern festgestellten durchschnittlichen Honorarsätze für einzelne Leistungen sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zusammengefasst. Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die GebüH keine verbindliche Gebührentaxe, sondern lediglich eine Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung. Die darin genannten Sätze sind jedoch von der Rechtsprechung als “übliche Vergütung” anerkannt. Nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) besteht für Leistungen des Heilpraktikers kein Erstattungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem privaten Krankenversicherungsträger / Beihilfe ist der Erstattungsanspruch vom Inhalt des geschlossenen Versicherungsvertrags abhängig, also ob heilpraktische Leistungen vom Versicherungsschutz erfasst sind oder nicht und wenn ja, in welchem Umfang (%-anteilige Übernahme)! Bestimmte diagnostische sowie therapeutische Methoden sind in der schulmedizinischen bzw. naturwissenschaftlichen Bewertung, und damit leider auch hinsichtlich der Kostenerstattung, umstritten, so dass eine Anfrage durch den Versicherten beim Versicherer im Sinne .eines Kostenübernahmeantrags immer sinnvoll bzw. als geboten erscheint, bevor mit einer Behandlung begonnen wird.


Die Praxis des Heilpraktikers unterliegt der Kontrolle durch den Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt), in unserem Fall, Gesundheitsamt Saarbrücken.




zurück zur Startseite zum Seitenanfang Seite drucken

| Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt | Anfahrt | Sitemap |
Am meisten gesucht:
Klassische Massage Ausbildungsplan WEEKEND Häufige Fragen Komplementäre Begleitung am Lebensende Angstmanagement Rundfunkwerbung Home Psychotherapeutische Kompetenz für Gesundheits- und Sozialberufe Chiropraktik Eigenbluttherapie Eigenbluttherapie mit Foamake® Kontakt Ausbildung PREMIUM 4 Ausbildung PREMIUM 1 Voraussetzungen Beratung Bildungsprämie HP-KOMBISTUDIUM Notfallkurs & Erste Hilfe in der Praxis Berufsbild HP für naturheilkundliche Medizin Ausbildung VOLLZEIT Ausbildung WEEKEND Seminar Körp. Untersuchungen, Anamnese, Labor Fördermittel Praktikum VERANSTALTUNG Eintragen Studienprogramm Ausbildung CLASSIC 3 Homöopathie Fußreflexzonentherapie 2 (Aufbaukurs) Stellenangebote Repetitorium PREMIUM Praxiseintrag BASIS Praxiseintrag Startseite Curriculum Rückrufservice Präpkurs für Heilpraktiker Ausbildung CLASSIC 1 Praxisgründung Ausleitungsverfahren Sitemap Craniosacraltherapie Dorn - Breuss Heilpraktiker-Verzeichnis Aus- und Fortbildungen  für Arztpraxen und Kliniken Schmerz verstehen NEU! Dozenten News Ausbildung PREMIUM 3 Traditionelle Harndiagnostik Deine Vorteile... Entspannungstechniken Medizinische Hypnotherapie Ziele Konzept Studienorte Therapie-Kompetenz Psychotherapie HP für Podologie (sektoral) Tag der offenen Tür Fachweiterbildungen Körpertherapie und künstlerische Therapien Warum DU? Anfahrt HP für Physiotherapie Akupunktur - TCM Fachvortrag Retterspitz Heilmittel Injektions- und Infusionstechniken 1 HP für Psychotherapie Physiotaping Link`s Ausbildung CLASSIC 2 Fußreflexzonentherapie 1 (Grundkurs) Ausbildungskonzept in natura Heilzentrum Aus- und Fortbildungen  für naturheilkundliche Medizin Fachausbildungen Ausbildungen Online-Prüfungstrainer Injektions- und Infusionstechniken 2 Ausbildungstermine Entspannungstrainer- / therapeut Pharmakologie NEU! Aromapflege/-therapie Gift & Heilkräutergarten Ausbildung CLASSIC 4 Impressum Prüfungsvorbereitung Alle Termine im Überblick... Bildergalerie Prüfungsvorbereitung Psychotherapie Ausbildung PREMIUM 2 Hot-Stone-Massage Pressespiegel Regenaplex Basis-Seminar Integrative Gesundheits- und Fachkrankenpflege Ohrakupunktur HP für Psychotherapie WEEKEND



© 2012 by in natura Heilpraktikerschule Pirmasens. Die Seiten, Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung von in natura Heilpraktikerschule Pirmasens ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Gestaltung und Realisation von in natura Heilzentrum Völklingen.